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Schlüsseldienst über eine Versicherung abrechnen – geht das überhaupt?
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Letztes Update am: 

Schlüsseldienst über eine Versicherung abrechnen – geht das überhaupt?

Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben oder der Schlüssel noch auf dem Küchentisch liegt und die Türe durch einen unvorsichtigen Moment ins Schloss gefallen ist, dann haben Sie ein ernsthaftes Problem. Sofern Sie keinen Ersatzschlüssel beim Nachbarn oder bei Freunden hinterlegt haben, bleibt Ihnen keine andere Wahl als einen Schlüsseldienst zu rufen. Doch wussten Sie, dass die entstandenen Kosten für die Türöffnung unter Umständen über eine Versicherung abgerechnet werden können?

Was deckt eine Schlüsseldienstversicherung ab?

Welche Versicherung für die Kosten eines Schlüsseldienstes aufkommt, hängt davon ab, um welche Art des Schlüssels oder des Schlosses es sich handelt:

Fremdeigentum

Verlieren Sie beispielsweise den Schlüssel für die Wohnung eines Freundes oder für das Vereinsheim Ihres Sportklubs, so kommt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Diese reguliert Schäden an sogenannten Rechtsgütern Dritter - sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Privateigentum

Verlieren Sie den Schlüssel zu Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus, können die Kosten für die Türöffnung durch einen Schlüsseldienst von Ihrer Hausratversicherung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Übernahme der Kosten in den entsprechenden Vertragsbedingungen hinterlegt ist. Prüfen Sie den genauen Wortlaut in den Versicherungsunterlagen, da die Kostenübernahme eines Schlüsseldienstes in den meisten Standardverträgen nicht enthalten ist. Bei Versicherungsunternehmen gilt die Erstattung für einen Schlüsseldienst meist bei den Premium-Tarifen, die dementsprechend Aufpreis kosten.

Firmeneigentum

Wenn Sie den Schlüssel vom Büro verlieren, hat das oftmals weitreichende Konsequenzen und es entstehen hohe Kosten. Denn Firmengebäude werden nicht selten mit sehr hochwertigen Schlössern ausgestattet, die hohe Sicherheitsstandards aufweisen. Meist handelt es sich um sogenannte „Zentralschlüssel“ sodass der Schlüssel zum Beispiel nicht nur die Eingangstüre des Gebäudes öffnen und schließen kann, sondern auch die Türen der Büroräume oder Lagerhallen. Nicht selten führt der Verlust eines Zentralschlüssels zum Austausch des gesamten betroffenen Schließsystems – und das ist nicht nur aufwendig, sondern auch sehr teuer. Da jedoch die meisten Firmen um genau dieses Problem wissen und nicht möchten, dass ein sicherlich nicht absichtlich verlorener Schlüssel zum finanziellen Desaster des Betroffenen führt, sind solche Fälle meist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Was kostet eine Schlüsseldienstversicherung und welche Kosten werden übernommen?

Die maximale Höhe der Kosten, die die Hausratversicherung übernimmt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meistens sind jedoch Beträge bis zu 500 € pro Einsatz eines Schlüsseldienstes abgedeckt. Nicht selten gibt es allerdings eine Höchstgrenze pro Jahr, die meist bei maximal 1500 € p.a. liegt. Wenn Sie sich jetzt Gedanken darüber machen, ob das eventuell defekte Schloss an Ort und Stelle ausgetauscht wird, dann können wir Sie beruhigen. Oftmals werden auch der Einbau und die Kosten für ein provisorisches Schloss von den Versicherungen übernommen.

Schlüsseldienst Versicherungen

Versicherung Abgedeckte Schadensumme Abgedeckter Service Notfallnummer / Kundenservice Link
Huk24 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür 0800/2485445 Mehr Infos
WGV 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 0711/16951655 Mehr Infos
AXA 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 0800/2920333 Mehr Infos
Ergo Direkt 500 € / Schadenfall Öffnen der Wohnungstür 0800/6669000 Mehr Infos
Generali 500 € / jährlich Öffnen der Wohnungstür 089/5121-4477 Mehr Infos
Interlloyed 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 0211/98901468 Mehr Infos
Allianz 500 € / Schadenfall Öffnen der Wohnungstür 0800/11223344 Mehr Infos
Debeka 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür 0800/888008222  Mehr Infos
Aachen Münchener 500 € / Schadenfall, max. 3000 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 089/55987661 Mehr Infos
BGV 500 € / Schadenfall, max. 1000 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür 0721/6600 Mehr Infos
R V 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 0800/5331111 Mehr Infos
Barmenia (FinanceAds) 500 € / Schadenfall, max 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 0202/4383637 Mehr Infos
Devk 500 € / Schadenfall Öffnen der Wohnungstür 0221/7572979 Mehr Infos
DBV 500 € / Schadenfall Öffnen der Wohnungstür 0800/3203207 Mehr Infos
VPV Keine Informationen gefunden Öffnen der Wohnungstür 0711/13916000 Mehr Infos
Europa Versicherung Pur Keine Informationen gefunden Öffnen der Wohnungstür 0221/5737200 Mehr Infos
VGH 500 € / Schadenfall, max.1000 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 0800/175 0844 Mehr Infos
Versicherer im Raum der Kirchen 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür 0800/2153456 Mehr Infos
ARAG 500 € / Schadenfall, max. 1.500 € / Jahr Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 0211/98700700 Mehr Infos
AllSecur Schaden ca. 20.000€ Öffnen der Wohnungstür inkl. Notfallschloss 069/99999111 Mehr Infos

Was sollte bei der Kostenübernahme beachtet werden?

Wie eben bereits erwähnt, ist die Regulierung der entstandenen Kosten für das Öffnen einer Tür in den meisten Standardverträgen nicht inbegriffen. Wer sich jedoch sicher ist, dass die Kosten von der Hausratversicherung über einen entsprechenden Passus im Vertrag übernommen werden, der sollte dennoch das Kleingedruckte lesen – und zwar bevor der Schlüsseldienst gerufen wird. Oftmals schreibt der Versicherer nämlich vor, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. 

Da Versicherer oftmals mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten, muss auch einer dieser Partner kontaktiert werden und die Türe öffnen bzw. das Schloss austauschen. Willkürlich den nächstbesten Schlüsseldienst zu rufen, ist an dieser Stelle also eher kontraproduktiv. Am besten rufen Sie direkt nach Auffallen des Malheurs Ihre Versicherung an und lassen sich das weitere Vorgehen erklären. An dieser Stelle lässt sich auch zeitgleich klären, wie die Kostenübernahme abläuft. Erkundigen Sie sich, ob Sie den Schlüsseldienst an Ort und Stelle bezahlen bzw. den Rechnungsbetrag vorstrecken und anschließend die Rechnung bei Ihrer Versicherung zwecks Kostenerstattung einreichen sollen, oder ob der Schlüsseldienst direkt mit Ihrer Versicherung abrechnet.

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